RA Dr. Bernhard Lorenz, LL.M. verfasste unter dem Titel "Anfechtung von Stiftungsratsbeschlüssen im liechtensteinischen Recht?" einen Beitrag, welcher in der aktuellen Ausgabe des Journals für Erbrecht und Vermögensnachfolge 02/2023 erschienen ist.
Der Autor geht der rechtsdogmatisch anspruchsvollen und praktisch wichtigen Frage nach, welche Wirkungen mangelhaft zustande gekommene Beschlüsse von Stiftungsorganen im liechtensteinischem Recht haben und auf welche Weise sie bekämpft werden können. Bei Stiftungen, begründet er, ist das Modell der Nichtigkeit und nicht jenes der Anfechtbarkeit massgeblich. Es gibt dort also nicht gültige, nichtige und anfechtbare Beschlüsse, die bis zur gerichtlichen Aufhebung wirksam wären wie beim obersten Organ mitgliedschaftlich verfasster Verbandspersonen, sondern nur nichtige oder gültige. Der Aufgriff von Nichtigkeitsgründen kann allerdings individuell rechtsmissbräuchlich sein und nach den Umständen des Einzelfalles der Verwirkung unterliegen.
Der Verfasser spricht auch verfahrensrechtliche Fragen an, namentlich, wer in einem Aufsichtsverfahren, in dem die Nichtigkeit oder Gültigkeit eines Stiftungsbeschlusses zu prüfen ist, Parteistellung besitzt.