Mit der 2. Auflage des Kommentars zum liechtensteinischen Stiftungsrechts erschien im Juli 2022 die bislang umfangreichste Kommentierung der für die liechtensteinische Stiftung relevanten gesetzlichen Bestimmungen. Nebst den Regelungen des "eigentlichen" Stiftungsrechts (Art 552 § 1 ff PGR) erfuhren nunmehr auch die für die liechtensteinische Stiftung relevanten Bestimmungen des Allgemeinen Teils des Personen- und Gesellschaftsrechts (Art 106 ff PGR) sowie das Stiftungssteuerrecht eine umfangreiche Erläuterung. Die Kommentierung verfolgt auch einen stark rechtsvergleichenden und rechtshistorischen Ansatz, in dem schweizerische, österreichische, deutsche sowie Quellen des Common Law (Trust) verarbeitet wurden. Durch das Einpflegen von Rechtsprechung, Lehre und Schrifttum ist die Erstauflage ihrem Umfang nach um ein Vielfaches erweitert worden.
Im Ergebnis ist hierdurch der bislang umfangreichste und eingehendste Kommentar zur liechtensteinischen Stiftung entstanden, der in vielen Bereichen auch wissenschaftliches Neuland bearbeitet.
Unser Kanzleipartner RA Dr. Bernhard Lorenz, LL.M. fungierte bei der Neuauflage nicht nur als Mitherausgeber, sondern lieferte auch auf rund 350 Seiten die Kommentierungen zu den Art 129, 166–179, 552 §§ 5–13, 16–18 PGR sowie Art 1 Abs 4 und 5 ÜBStiG.
Unser Kanzleipartner RA Dr. Wolfgang Rabanser, LL.M. steuerte eine umfassende Kommentierung der Art 180a sowie 190–200 PGR bei.
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